Einzelfirma gründen für Amazon FBA Schweiz
Der letzte Beitrag handelte davon, wie man sich in Deutschland zur Steuer anmeldet. Doch wieso das? Sobald man in Deutschland Waren verkauft, wird man Mehrwertsteuerpflichtig. Es gibt keine Mindestumsatzvorgabe wie in der Schweiz. Um sich jedoch bei der Umsatzsteuer registrieren zu können, ist es erforderlich, eine unternehmerische Tätigkeit vorzuweisen. Doch wie kann man das machen? Alles zum Thema Einzelfirma gründen möchten wir euch hier aufzeigen.
Selbstständigkeit in der Schweiz
Grundsätzlich braucht es gar nicht viel, um eine Einzelfirma zu gründen in der Schweiz. Theoretisch kann man irgendwo hinstehen, Kaffee verkaufen, und die Selbstständigkeit ist gegründet. Praktisch siehts ein bisschen anderst aus. Um eine Bescheinigung über die Selbstständigkeit zu bekommen, muss man sich an die kantonale AHV Stelle oder an die SVA wenden. Diese entscheidet dann darüber, ob man als selbstständig Erwerbender gilt, oder nicht.
Faktoren für die Selbstständigkeit
Grundsätzlich prüft das Amt folgende Punkte, um zu entscheiden, ob man als Selbstständiger oder Unselbstständiger gilt:
- Rechnungen an Kunden (mind. 2)
- Handelt im eigenen Namen
- Kann selbst über Zeitpunkt und Ort der Arbeit entscheiden
- Kann Investitionen nachweisen
- Eigene Geschäftsräume
Man muss nicht immer alle Punkte erfüllen, um anerkannt zu werden. Auch ein Büro zu Hause kann als eigener Geschäftsraum ausgewiesen werden. Dazu erstellt man einen Vertrag mit sich selbst.
Wichtig ist vor allem, dass man mindestens zwei Kunden (Rechnungen) vorweisen kann.
Also gilt es, von Beginn an professionell mit Rechnungen und eigenem Briefpapier aufzutreten. Sobald man 2 Kunden erreicht hat, folgt dann die Anmeldung bei der AHV oder SVA.
Das Wichtigste zur Einzelfirma
- Firmenname muss Familienname und Art der Tätigkeit enthalten (z.Bsp. Müller Malbetrieb, Müller Versand)
- Einzelfirma entsteht zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit, also vor der Anmeldung bei der AHV oder SVA
- Anmeldung bei der AHV oder dem SVA obligatorisch
- Der Gründer haftet persönlich und vollumfänglich
- einfache Buchhaltung genügt, erst ab einem Jahresumsatz von 500’000 CHF ist die doppelte Buchführung obligatorisch
- Der Handelsregistereintrag ist erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 CHF obligatorisch
- Dritte können nicht am Gewinn beteiligt werden, sondern nur Darlehen zum festgelegten Zinssatz möglich
- Sozialversicherungsabgaben sind nur bei einem Jahreslohn von mehr als 2’300 CHF zu entrichten. Liegt der Lohn (=Jahresgewinn) darunter, sind keine AHV Beiträge zu leisten.
- Steuern sind aber auf das gesamte Einkommen zu entrichten (Der Inhaber hat Anspruch auf den gesamten Gewinn=Lohn)
Einzelfirma gründen für Amazon FBA Schweiz
Um in das FBA Modell von Amazon als Schweizer nutzen zu können, muss man sich als Einzelfirma selbstständig machen. Doch wie? Welche unternehmerische Tätigkeit soll ich ausüben?
Die Antwort dazu ist einfach. Gründet wenn möglich einen kleinen Online Verkaufsladen.
Dazu sind die Faktoren oben zu beachten. Kauft in kleinen Mengen ein und verkauft über Ebay oder Ricardo.
Sobald ihr einige Waren verkauft habt, und Rechnungen dazu gestellt habt, sowie die anderen Faktoren erfüllt habt, könnt ihr euer Antrag einreichen.
Wenn ihr weitere Fragen oder Ergänzungen habt, benützt doch die Kommentarfunktion oder schreibt uns direkt an info@fba-schweiz.ch
Weitere Schritte
Ihr habt eure Einzelfirma gegründet?
Dann gehts weiter mit der steurlichen Registrierung in Deutschland und der Produktfindung.
Vielen Dank für den Beitrag.
Ich finde den Blog bisher sehr nützlich.
Weiter so
Vielen Dank
Ja, vielen Dank auch von mir sehr nützliche Informationen.
Hab Sie auch schon Erfahrungen mit einer Gründung einer e-residency / Firma in Estland gemacht?
Wäre das für uns Schweizer eventuell nicht noch eine gute Alternative?
Guten Tag.
Nein, damit haben wir noch keine Erfahrungen gemacht.
Ob es eine gute Alternative ist, ist daher schwer zu sagen für uns.
Vielen Dank für das Verständnis.
FBASchweiz
Hallo.
Muss ich denn eine Einzelfirma in der Schweiz gründen und dann in Deutschland um FBA Deutschland als schweiz ansässiger zu nutzen zu können?
Oder geht sich auch nur in Deutschland zu registrieren?
Danke und Grüsse
Frank
Pingback: Anmeldung Umsatzsteuer Deutschland - So gehts richtig!
Hallo,
Ein sehr interessanter Artikel für mich, denn ich befine mich gerade am Anfangsphase bez Amazon FBA.
Jedoch stellt sich mir die Frage, ob eine GmbH nicht besser wäre?
Ich sehe bisher nur Vorteile wenn man das Kapital für die Gründung besitzt.
Gruss
Morgan Frey
Hallo, vielen Dank.
Ja klar, wenn das Kapital vorhanden ist, wäre es sinnvoll eine GmBH zu gründen.
Die meisten hier beginnen aber mit Amazon FBA, weil Sie mit kleinem Budget etwas bewirken wollen.
Als kleine Info:
http://fba-schweiz.ch/unterstuetzung-blog-oder-zusammenarbeit-gesucht/
Wir suchen Unterstützung/Zusammenarbeit.
Grüsse
Hi
Also wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich mit dem Namen, den ich meiner Einzelfirma geben möchte (z.B. Alex-Versand) ein Ricardo-Konto eröffnen, verkaufe 2 Sachen (z.B. Babykleider oder Spielsachen) und dies reicht dann als Nachweis für SVA als Kundenrechnung.
Danach muss ich noch die anderen erwähnten Punkte einhalten und ich kann so meine Einzelfirma anerkennen lassen?
Vielen Dank für ihren Blog
Gruss,
Alex
Hallo Alex 🙂
Freut uns dich zu unterstützen, haben auf deine Email geantwortet
Hallo
Erstmal super Blog, vielen Dank!
Ich habe die gleiche Frage wie Alex. Ist es so möglich wie Beschrieben?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung
Gruss, Dario
Vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Ich habe die gleiche Frage wie Alex. Kann ich genau so vorgehen wie Alex es beschrieben hat?
Danke für deine/eure Antwort.
Ich habe anbei einen Link zu den Kantonale Ausgleichskassen https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen#lu-luzern-932, vielleicht ist er hilfreich.
Pingback: Häufig gestellte Fragen Amazon FBA – FBA Switzerland ??
Hallo,
hätte eine kurze Frage. Ich möchte eine Einzelfirma in der Schweiz gründen, um mit Amazon FBA in Italien zu verkaufen.
Ich nehme an, ich darf auf Amazon verkaufen, erst dann die Firma schon gegründet ist.
Wie kann ich Rechnungen an Kunden (mind. 2) vorweisen, wenn ich auf Amazon noch nicht verkaufen darf?
Vielen Dank
Gruss
Luca